EYNCHANT

Expertise  zu Elektronischen Unterschriften
 

Rechtslage

Für Deutschland regelt im Wesentlichen die EU-Verordnung eIDAS, das sich daraus ableitende Vertrauensdienstgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch, wie elektronische Unterschriften zu definieren, verwenden und verifizieren sind. Hervorzuheben sind dabei:

  • eIDAS-Verordnung: Verordnung (EU) Nr. 910/2014
  • Vertrauensdienstgesetz
  • Vertrauensdienstverordnung
  • BGB § 126, (3) Zulässigkeit und Ausnahmen
  • BGB § 126a Qualifizierte elektronische Signatur soll schriftliche ersetzen
  • Nachweisgesetz – Ausnahme beim Personalwesen
  • Bürokratieentlastungsgesetz IV – Ersetzt Schriftform aus dem Nachweisgesetzt mit Textform
  • DSGVO

Es ist als sehr positives Signal zu werten, dass das deutsche Bundesjustizministerium am 21. März 2024 veröffentlicht hat, dass auch für das Personalwesen die Textform ausreichen wird, da eine entsprechende Anpassung des Nachweisgesetztes durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV umgesetzt werden wird.

 Anwendung der Rechtslage

Papier ist als rechtsgültiger Nachweis prinzipiell immer anerkannt. Bei Elektronischen Unterschriften sind deutsche Unternehmen gemäß Rechtsgrundlage aufgefordert, eine bewusste Entscheidung zu treffen mit welcher Sicherheitsstufe (Einfach, fortgeschritten oder qualifiziert) sie das Zustandekommen ihrer Verträge nachweisen wollen. Dies erfordert ein Rechtsverständnis, die Durchführung einer internen Vertragsinventur (Anzahl & Art) und die Entwicklung eines individuellen Konzeptes, das Verträge und Sicherheitsstufen korreliert.


EES, FES, QES

Die eIDAS regelt, dass Elektronische Unterschriften mit drei verschiedenen Sicherheitsniveaus nachgewiesen werden können und zwar.

  • EES - Einfache elektronische Signatur: z.B. durch Klick auf einen Link, der per E-Mail versendet wurde.
  • FES - Fortgeschrittene elektronsiche Signatur: z.B. durch Klick auf einen Link und einen zweiten Faktor, wie Eingabe einer Handy-Tan
  • QES - Qualifizierte elektronische Signatur: Unterschrift ist nur nach / durch Identifizierung mittels Ausweis möglich.


Ausführliche Informationen erhalten Sie hier auf dieser Website und in unserem Webinar: Anmeldung hier: Rechtsgrundlage & -anwendun Elektronische Unterschriften