Elektronische Unterschriften
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Für Deutschland regelt im Wesentlichen die EU-Verordnung eIDAS und das Bürgerliche Gesetzbuch, wie digitale Unterschriften verwendet werden können. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier auf dieser Website und in unserem Webinar: Rechtslage & -anwendung Elektronische Unterschriften
Anwendung der Rechtslage
Papier ist als rechtsgültiger Nachweis prinzipiell immer anerkannt. Bei elektronischen Unterschriften sind deutsche Unternehmen gemäß Rechtsgrundlage aufgefordert, eine bewusste Entscheidung zu treffen mit welcher Sicherheitsstufe (Einfach, fortgeschritten oder qualifiziert) sie das Zustandekommen ihrer Verträge nachweisen wollen. Dies erfordert ein Rechtsverständnis, die Durchführung einer internen Vertragsinventur (Anzahl & Art) und die Entwicklung eines individuellen Konzeptes, das Verträge und Sicherheitsstufen korreliert. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier auf dieser Website und in unserem Webinar: Rechtslage & -anwendung Elektronische Unterschriften
Businessanforderung definieren
Wichtige Aspekte dabei sind:
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier auf dieser Website, in einer kostenlosen 1:1 Erstberatung und in unserem kostenlosen Webinar: Der Weg von Papiergebundenen zu Elektronischen Unterschriften.
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